Durch das Inkrafttreten des Automatischen Informationsaustauschs werden in Zukunft - zur Vermeidung der Nichtbesteuerung ausländischer Kapitalerträge - Finanzinformationen zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht. Auch die Steuerabkommen Schweiz und Liechtenstein zielten darauf ab, die Besteuerung in Ö sicherzustellen. Durch die teilweise inhaltliche Überschneidung der Steuerabkommen mit dem AIA eröffnen sich einige Problembereiche, die einer Lösung bedürfen. Dies betrifft nicht nur natürliche Personen, sondern auch (liechtensteinische) Stiftungen.