Mit dem Bankenpaket 2015 habe der Gesetzgeber die Durchbrechungsmöglichkeiten des Bankgeheimnisses für Zwecke des Abgaben-, aber auch des (Finanz-)Strafverfahrens erheblich erweitert bzw adaptiert. Vier neue Durchbrechungstatbestände seien hinzugefügt worden. Der Autor analysiert ausgewählte Auslegungsfragen der neuen Durchbrechungstatbestände sowie ihre Implikationen für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch und zeigt mögliche Lösungen auf.