Bei der Aufteilung der Besteuerungsrechte für Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit folge das DBA-Deutschland dem Art 15 OECD-MA. In den sachlichen Anwendungsbereich fallen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen sowie nach hM auch Bezüge anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses. Wie das jüngste Erk des VwGH gezeigt habe, sei die Rsp des österr VwGH und des BFH in Bezug auf Abfindungszahlungen unterschiedlich. Dies könne zu einer Doppelbesteuerung oder einer doppelten Nichtbesteuerung führen.