Die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, kurz ZBV 2016, löst die am 20. 4. 2005 in Kraft getretene Zuzugsbegünstigungsverordnung1 ab. Damit verbunden ist ein neues Verfahren zur Erlangung einer Zuzugsbegünstigung nach § 103 EStG. Die bisherige Notwendigkeit regelmäßiger Folgeanträge, um die Ansprüche aus der Zuzugsbegünstigung nicht zu verlieren, fällt weg.