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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Montenegro

Internationales SteuerrechtHon.-Prof. MR Dr. Heinz JirousekÖStZ 2016/593ÖStZ 2016, 415 Heft 15 und 16 v. 25.8.2016

Am 16. 6. 2014 wurde ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet.11BGBl III 2015/51. Das Abkommen ist am 21. 4. 2015 in Kraft getreten und findet daher erstmals ab 2016 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA.

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