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Nichtberücksichtigung betrieblicher Verbindlichkeiten als Gewinn (Novacek, FJ 2/2016, S. 97)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/577ÖStZ 2016, 385 Heft 14 v. 22.7.2016

Sei mit der Durchsetzung einer Forderung durch den Gläubiger nicht mehr zu rechnen, so dürfe die Verbindlichkeit nicht mehr bilanziert werden. Aufgrund des Leistungsfähigkeitsprinzips wirke sich die demnach gebotene Nichtberücksichtigung betrieblicher Verbindlichkeiten als Gewinn aus (VwGH 27. 9. 2000, 96/14/0141).

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