Ausschüttungen einer Jagdgenossenschaft würden zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen führen, abhängig davon, ob diese zB durch eine GmbH, eine Agrargemeinschaft, durch eine natürliche Person im Privatvermögen oder durch eine natürliche Person im Betriebsvermögen (zB Land- und Forstwirtschaft) bezogen würden.