Zwei Erkenntnisse zu einem Lift- und Golfplatzbetreiber befassen sich mit der Frage, ob eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Rekultivierung anzuerkennen ist.
Zwei Erkenntnisse zu einem Lift- und Golfplatzbetreiber befassen sich mit der Frage, ob eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Rekultivierung anzuerkennen ist.