Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel seien in Zeiten gesteigerten Gesundheitsbewusstseins weit verbreitet. Liegt allerdings kein ärztlich diagnostizierter Vitaminmangel, etwa infolge einer verordneten Schondiät, vor, seien die Aufwendungen für derartige Produkte mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.