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Stellen Abbrucharbeiten bereits den Beginn der Errichtung eines Gebäudes iSd § 28 Abs 38 Z 1 UStG dar? (Rauner, BFGjournal /2016, S. 183)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/547ÖStZ 2016, 357 Heft 13 v. 1.7.2016

Vor dem 1. 9. 2012 durchgeführte Abbrucharbeiten würden nicht zum Beginn der Errichtung eines Gebäudes zählen. Habe die tatsächliche Bauausführung und Vermietung erst danach begonnen, könne aufgrund der Übergangsvorschrift nicht auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 16 UStG verzichtet werden.

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