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Abgabenbetrug durch Unterlassen unter Verwendung von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen? (Schmitt/Köck, ÖJZ 2016/62, S. 441)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/539ÖStZ 2016, 356 Heft 13 v. 1.7.2016

Abgabenhinterziehung werde nicht nur durch Abgeben unrichtiger Erklärungen, sondern auch durch Nichtabgabe von Erklärungen, somit durch Unterlassen begangen. Im Beitrag wird untersucht, ob und inwieweit der mit der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 neu geschaffene Straftatbestand des Abgabenbetrugs im Fall der Unterlassung zur Anwendung kommen kann.

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