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Wiederaufnahme, neu hervorgekommene Tatsachen und Kenntnisstand der Abgabenbehörde (Ryda, BFGjournal /2016, S. 190)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/537ÖStZ 2016, 356 Heft 13 v. 1.7.2016

Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nach § 303 Abs 1 lit b BAO sei nur der (Sachverhalts-)Kenntnisstand der Abgabenbehörde, deren Verfahren wiederaufzunehmen ist, maßgeblich.

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