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Unbeschränkte Steuerpflicht: Ermittlung der Anwesenheitstage nach dem DBA Deutschland (Renner, SWI 5/2016, S. 246)

Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/524ÖStZ 2016, 354 Heft 13 v. 1.7.2016

Bei Berechnung der Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung im DBA-Deutschland seien nach Ansicht des BFG solche Tage zu berücksichtigen, an denen sich der Arbeitnehmer tatsächlich ("physisch") im Tätigkeitsstaat aufgehalten hat. Da auch Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt, zählt ein Tag, an dem der Arbeitnehmer im Tätigkeitsstaat - wenn auch nur kurz - anwesend ist, für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat daher als Anwesenheitstag in Österreich.

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