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Der Anlagespiegel nach § 226 UGB (Maschek/Rohatschek , SWK 10/2016, S. 571)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/511ÖStZ 2016, 336 Heft 12 v. 20.6.2016

Künftig sei es nicht mehr möglich, in der Bilanz bei den entsprechenden Posten, die dem Anlagespiegel entsprechenden Informationen darzustellen. Der Ausweis der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens erfolge demnach verpflichtend - auch für kleine Unternehmen - im Anhang.

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