Durch die Steuerreform 2015/2016 kam es zu weitgehenden Veränderungen im Bereich der GrESt, die zu deutlichen Mehrbelastungen geführt hätten. Zur Vermeidung dieser Mehrbelastung seien Liegenschaftsübertragungen noch im Jahr 2015 durchgeführt und die Einkünfte mittels Fruchtgenussrechts zurückgehalten worden. Die Autorinnen würdigen die steuerlichen Konsequenzen einer vertraglichen Ausgestaltung, welche die entgeltliche Ablöse eines Veräußerungs- und Belastungsverbots beinhaltet und gehen dabei insb auf eine allenfalls eintretende spätere Veräußerung der Liegenschaft ein.