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Säumnisbeschwerde, Auftrag zur Bescheidnachholung, Unterbleiben, Zuständigkeitsübergang

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/473ÖStZ 2016, 308 Heft 11 v. 7.6.2016

BAO: § 284 (§ 262)

VwGH 24. 2. 2016, Ra 2015/13/0044

Die Erteilung eines Auftrags gem § 284 Abs 2 BAO, wonach das Verwaltungsgericht der Abgabenbehörde aufzutragen hat, innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten ab Einlangen der Säumnisbeschwerde zu entscheiden, hat zwingend zu erfolgen und liegt nicht im Ermessen des Verwaltungsgerichts.

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