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Der Hotelgutschein im Umsatzsteuerrecht (Marian Mayr, SWK 12/2016, S. 634)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/465ÖStZ 2016, 305 Heft 11 v. 7.6.2016

Hotelgutscheine würden sich großer Beliebtheit erfreuen. Dabei sei nicht immer klar, wann die Umsatzsteuer fällig wird. Der Gutschein gilt als reines Zahlungsmittel, wenn die Leistung noch nicht konkret bestimmt ist. Im Gegensatz dazu unterliegt bereits der Gutscheinverkauf der Anzahlungsbesteuerung, sofern die Leistung hinreichend konkretisiert ist. Die Abgrenzung stellt oftmals eine Gradwanderung dar.

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