vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Energieabgabenvergütung doch für Dienstleister ab 2011 und die Folgejahre? (Laudacher, SWK 10/2016, S. 542)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/459ÖStZ 2016, 305 Heft 11 v. 7.6.2016

Das BFG brachte eine Vorabentscheidung betreffend die Regelungen in § 2 Abs 1 und § 4 Abs 7 EnAbgVerG beim EuGH ein. Das Verwaltungsgericht und die Kommission gingen in ihrer Stellungnahme von möglichen Verstößen des EnAbgVerG gegen die Verpflichtungen der AGVO aus. Der Generalanwalt habe sich dieser Sichtweise zum Teil angeschlossen. Folgt der EuGH der Rechtsansicht, wäre die Energieabgabenvergütung bis zur "Reparatur" des Gesetzes ab 2011 auf Dienstleistungsunternehmen auszudehnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!