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Unzuständigkeit des BFG bei Zurückziehung eines Antrages auf Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung? (Gumprecht, BFGjournal 4/2016, S. 152)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/454ÖStZ 2016, 304 Heft 11 v. 7.6.2016

Werde in einer Bescheidbeschwerde das Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung beantragt und die Beschwerde binnen 3 Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorgelegt, sei das Verwaltungsgericht zuständig. Fraglich sei, ob eine Zurückziehung des Antrags auf Unterbleiben der Beschwerdevorentscheidung möglich sei und ob danach das Verwaltungs­gericht zuständig bleibe.

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