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§ 12 EStG und (Ersatz-)Investitionen in einer ausländischen Betriebsstätte (Kanduth-Kristen, SWI 4/2016, S. 216)

Artikelrundschau April 2016 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/447ÖStZ 2016, 303 Heft 11 v. 7.6.2016

Gemäß § 12 EStG können natürliche Personen stille Reserven aus der Veräußerung von Anlage­vermögen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von im Jahr der Veräußerung angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern des Anlage­vermögens übertragen. Das Urteil des EuGH vom 16. 4. 2015, C-591/13 , Kommission/Deutschland, mache eine Anpassung erforderlich. Eine Gleichbehandlung von in- und ausländischen ("Ersatz"-)Investitionen könne erreicht werden, wenn die Bildung einer "Auslandsübertragungsrücklage" ermöglicht werde.

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