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§ 13 Abs 1 und Abs 2 UStG - Aufteilung des einkommensteuerrechtlichen Pauschbetrags

Steuerrecht aktuellMag. Bernhard KuderÖStZ 2016/440ÖStZ 2016, 302 Heft 11 v. 7.6.2016

Die mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016), BGBl I 2015/118, erfolgten Änderungen bei den Steuersätzen beeinflussen auch den Vorsteuerabzug nach § 13 UStG 1994 und erfordern eine Neuberechnung des Vorsteuerabzugs aus den einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen.

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