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Sonderfragen zur Immobilienertragsteuer: Verkäufe durch einen begünstigten Verein sowie Möglichkeiten der Rückerstattung (Kittl/Renner, BFGjournal 3/2016, S. 86)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/401ÖStZ 2016, 272 Heft 10 v. 20.5.2016

Im Rahmen von privaten Grundstücksveräußerungen wird die ImmoESt von Rechtsanwälten und Notaren selbst berechnet und abgeführt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass diese Selbstberechnung zu hoch erfolgt ist, könne dies nach aktueller Judikatur nur im Wege der Veranlagung korrigiert werden. Dies gelte für Grundstücke aus dem Privatvermögen und aus dem Betriebsvermögen gleichermaßen. Bei begünstigten Körperschaften würde sich die Besonderheit ergeben, dass Verkäufe von Grundstücken im Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit seien.

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