In der von der Rechtsprechung1 wiederholt bestätigten Verwaltungspraxis2 wird die liegenschaftsspezifisch angemessene Verzinsung des investierten Kapitals (= "Sollmiete") für ein typischerweise der privaten Eigennutzung dienendes Einfamilienhausgrundstück/Luxusvillengrundstück aus dessen Sachwert hergeleitet. Dabei kommt dem - auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke unter Beachtung der wirtschaftlichen Gebäuderestnutzungsdauer nach den Grundsätzen des Renditeverfahrens empirisch erhobenen - Liegenschaftszinssatz große Bedeutung zu.3 Der sachgerechte Ansatz dieser "Eingangsgröße" macht es erforderlich, eine Mehrzahl komplexer Komponenten und Unsicherheiten zu identifizieren, auf die im folgenden Beitrag eingegangen wird.