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Incoterms®, realer Lieferort und eine Lieferortfiktion Anmerkung zu: Salzburger Steuerdialog 2014, Ergebnisunterlage Umsatzsteuer (Kettisch, taxlex 1/2015, S. 42)

Artikelrundschau Jänner 2015 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/189ÖStZ 2015, 136 Heft 5 v. 2.3.2015

In der Ergebnisunterlage Umsatzsteuer zum Salzburger Steuerdialog wird iZm Reihengeschäften darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen zum Gefahrenübergang (Incoterms) nicht den Lieferort gem § 3 Abs 8 UStG beeinflussen können, wohl aber bei der Feststellung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts zu berücksichtigen seien. Wie diese Berücksichtigung der Incoterms-Regeln konkret aussehen kann, und vor welchem Hintergrund sie zu verstehen ist, wird im Beitrag dargestellt.

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