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Aufnahme einer gemeinsamen Missbrauchsbekämpfungsvorschrift in Mutter-Tochter-Richtlinie

Info aktuellInternationales SteuerrechtBearbeiterin: Mag. Sabine SadloÖStZ 2015/153ÖStZ 2015, 120 Heft 5 v. 2.3.2015

Bereits im Juli 2014 kam es in einem ersten Schritt gegen Steuerumgehung und aggressive Steuerplanung durch Unternehmensgruppen zur Schließung eines Schlupflochs in der geltenden Mutter-Tochter-Richtlinie, ÖStZ 2012/85, indem Gestaltungen mit Hybridanleihen ab 2016 unterbunden werden (ABl L 219 vom 25. 7. 2014 S 40). Nunmehr wurde auch eine Kompromisslösung für die Einführung einer allgemeinen Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch, um das Funktionieren der Mutter-Tochter-Richtlinie zu gewährleisten, gefunden. Die der RL 2011/96/EU neu hinzugefügte Missbrauchsbekämpfungsklausel wird Mitgliedstaaten daran hindern, die Vorteile der Richtlinie bei Vereinbarungen zu gewähren, die nicht "echt" sind, dh die dazu dienen, ungeachtet der wirtschaftlichen Realität Steuervorteile zu erzielen. Die Klausel ist als De-minimis-Vorschrift angelegt, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten strengere nationale Vorschriften anwenden können, sofern die Mindestanforderungen der EU eingehalten werden. Die Mitgliedstaaten müssen somit bis zum 31. 12. 2015 eine Anti-Missbrauchs-Regelung in ihr nationales Recht aufnehmen. ABl L 21 vom 28. 1. 2015 S 1.

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