§ 3 Abs 1 Z 13 lit b EStG stellt derzeit die einzige Regelung des EStG für Arbeitgeber dar, ihre Arbeitnehmer im Rahmen der Kinderbetreuung monetär mit steuerlicher Begünstigung zu unterstützen. Durch die Verankerung einiger Voraussetzungen, die nicht zwingend erforderlich seien, verliere diese Norm an Attraktivität. Dies belegen die Autorinnen mit Umfrageergebnissen, aus welchen auch Vorschläge zur Neugestaltung der Regelung abgeleitet werden könnten.