Der EuGH habe sich im Urteil vom 16. 7. 2015 mit der dt Regelung zur umsatzsteuerlichen Organschaft auseinandergesetzt. Aufgrund der vergleichbaren Rechtslage gebe das Urteil Anlass, (auch) für Ö eine legistische Neugestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft einzufordern.