Rombold zeigt anhand eines Falls aus der Praxis, zu welch verwaltungsintensivem Handeln § 30a FinStrG, eine Bestimmung, die der Entlastung der Finanzstrafbehörden dienen sollte, führen könne.
Rombold zeigt anhand eines Falls aus der Praxis, zu welch verwaltungsintensivem Handeln § 30a FinStrG, eine Bestimmung, die der Entlastung der Finanzstrafbehörden dienen sollte, führen könne.