Aufgrund der steigenden Anforderungen im Wettbewerb der Rechtsordnungen und im Besonderen im Bereich des Wealth-Managements habe sich Liechtenstein dazu entschieden, die gesellschaftsrechtliche Gestaltungsform der Protected Cell Company (PCC) in das Personen- und Gesellschaftsrecht aufzunehmen. Die PCC-Struktur ermögliche, die Haftungen wegen rechtlicher und finanzieller Risiken durch die Trennung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu beschränken. Diese "Segmentierung" sei mittlerweile unter mehreren Begriffen in vielen Ländern gesetzlich verankert.