Bei Transaktionen, die zwischen verbundenen Unternehmen in OECD- und Nicht-OECD-Ländern auftreten, könnten unterschiedliche Verrechnungspreisvorschriften zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen. Ob ein staatlicher Eingriff vorliege, sei anhand der OECD-VPL zu beurteilen. Liegt ein staatlicher Eingriff vor, stelle das Konzept des gewissenhaften und ordentlichen Geschäftsführers als ergänzender Maßstab zum Fremdvergleich eine Lösungsmöglichkeit dar, um einen fremdüblichen Verrechnungspreis zu ermitteln.