NoVAG: § 1 Z 3
VwGH 29. 1. 2015, Ra 2014/16/0025
§ 1 Z 3 zweiter Satz NoVAG fingiert Vorgänge als erstmalige Zulassung, die nach § 1 Z 3 erster Satz leg cit zur Steuerpflicht führt. Dabei wird auch die Verwendung eines Fahrzeugs im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, der erstmaligen Zulassung gleichgesetzt, "ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht".