EStG 1988: § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 1 und 2
VwGH 29. 1. 2015, 2011/15/0173
Führt ein Unternehmer mit Wohn- und Betriebssitz in Kärnten auf Großbaustellen in Niederösterreich Elektroinstallationen durch, die an vier bis fünf Tagen pro Woche seine Anwesenheit erfordern, können die unvermeidbaren Mehraufwendungen, die dem Unternehmer erwachsen, weil er am Beschäftigungs- bzw Tätigkeitsort