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Immobilienleasing, Optionsrecht, Abtretung, Grunderwerbsteuerpflicht

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2015/505ÖStZ 2015, 372 Heft 12 v. 15.6.2015

GrEStG: § 1 Abs 1 Z 1 und Z 4

VwGH 26. 6. 2014, 2012/16/0138

Die Einräumung einer Option auf die Erwerbung eines Grundstücks löst zwar grundsätzlich noch keinen Tatbestand aus, der der Grunderwerbsteuerpflicht unterliegt (der Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG wird erst mit der Ausübung der Option auf die Erwerbung eines Grundstücks erfüllt). Allerdings begründet die Abtretung eines Optionsrechts zum Kauf einer Immobilie den Steuertatbestand des § 1 Abs 1 Z 4 GrEStG (daran ändert auch nichts, dass die Abtretung des Gestaltungsrechts beim Immobilienleasing erst im Nachhinein und nicht bereits bei Vereinbarung der ursprünglichen Kaufoption erfolgt ist).

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