Kohler habe jüngst auf die restriktive Spruchpraxis des BFG hingewiesen, wonach die ordentliche Revision selten zugelassen werde. Selbst wenn man diese Einschätzung teile, bleibe immer noch die Frage offen, ob die außerordentliche im Verhältnis zur ordentlichen Revision tatsächlich die schlechtere Lösung sei.