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Selbstanzeige - Abgabenerhöhung bei Prüfungen (Schrottmeyer, SWK 11/2015, S. 560)

Artikelrundschau April 2015 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/442ÖStZ 2015, 328 Heft 11 v. 1.6.2015

Im Zuge der FinStrG-Novelle 2014 wurde der Abs 6 in § 29 FinStrG neu formuliert. Seit der Novelle 2014 könne für denselben Abgabenanspruch keine weitere Selbstanzeige mehr erstattet werden. Andererseits werde eine Verteuerung für Selbstanzeigen im Nahebereich von Prüfungs- oder Kontrollmaßnahmen festgeschrieben. Der Autor beleuchtet die Neuregelung des § 29 Abs 6 FinStrG näher.

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