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DBA als Rechtsgrundlage für den Anrechnungsvortrag (Bendlinger, SWI 4/2015, S. 168)

Artikelrundschau April 2015 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/432ÖStZ 2015, 327 Heft 11 v. 1.6.2015

In Ö werde die Doppelbesteuerung entweder durch die Befreiungsmethode oder durch die Anrechnungsmethode vermieden. Bei Verlusten könne keine Anrechnung erfolgen. Die Verpflichtung, die verlustbedingt nicht anrechenbaren Auslandssteuern zum Vortrag zuzulassen, lasse sich sowohl aus dem Unionsrecht als auch aus den österr DBA ableiten. Anders als vom VwGH angenommen, löse die Versagung eines Anrechnungsvortrags nicht nur wirtschaftliche, sondern tatsächlich juristische Doppelbesteuerung aus.

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