Die Autoren stellen einen Sachverhalt dar, welcher anlässlich der 8. SWI-Jahreskonferenz diskutiert wurde: Ein in Ö ansässiger DN war bei einer österr Muttergesellschaft beschäftigt, die ihn weniger als 183 Tage im Jahr zu ihrer slowakischen Tochtergesellschaft entsandte. Zu diesem Zweck wurde ein Entsendungsvertrag zwischen den Gesellschaften geschlossen, wonach der entsandte DN bei der Tochter eingegliedert wurde, aber der arbeitsrechtliche Dienstvertrag mit der österreichischen Muttergesellschaft aufrecht blieb.