Vor mehr als 15 Jahren habe die OECD ihren "Partnership-Report" veröffentlicht, dessen wesentliche Aussagen in den OECD-Kommentar übernommen worden sei. Nicht alle Lösungen in diesem Report würden überzeugen, daher sei es nicht überraschend, dass einige Gerichte diesen Vorschlägen nicht gefolgt seien. Im Rahmen des BEPS-Projekts habe die OECD einen Entwurf für einen zweiten Absatz des Art 1 OECD-MA veröffentlicht. Die Auslegung dieser Bestimmung werfe neue Fragen auf.