Die Autoren gehen im Editorial von einer wesentlichen Neuerung des UGB durch das RÄG 2014 aus. Über den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 hätten diese Änderungen auch Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung und die Steuerbilanz. Das RÄG 2014, das die EU-Bilanzrichtlinie 2013/14 umsetzt, führe dabei in mehreren Bereichen zu einer Annäherung der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung an das Steuerbilanzrecht. Damit werde nach den EB zum RÄG 2014 ein weiterer Schritt in Richtung Einheitsbilanz gesetzt.