EStG 1988: § 34 Abs 6 (§ 35 Abs 5)
VwGH 27. 2. 2014, 2011/15/0145
Aufwendungen eines (zu 70 %) Körperbehinderten (mit Gehbehinderung) für ein zur Fortbewegung benütztes Elektromobil können nach der zu § 34 Abs 6 EStG ergangenen VO BGBl 1996/303 (idF BGBl II 2001/416) als nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zusätzlich zu einer Abgeltung für Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen eines "üblichen" Kfz nach § 3 Abs 1 der VO) als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 6 EStG Berücksichtigung finden, wenn das Fahrzeug aufgrund seiner Beschaffenheit eine im Wesentlichen nur eingeschränkte Verkehrsfähigkeit besitzt.