(Seitweger/Kalt, BFGjournal 3/2014, S. 114)
Eine Vermietung sei nicht Teil eines Bankgeschäfts. Vermiete eine Tochtergesellschaft an eine Bankgeschäfte tätigende Mutter, liege daher keine wirtschaftliche Eingliederung vor. Selbst bei Vorliegen der finanziellen und organisatorischen Eingliederung sei keine Organschaft gegeben.