(Sturmlechner, RFG 1/2014, S. 13)
Das FAG 2008 beinhalte für die Berechnung der einzelnen Anteile insb der Gemeinden ausgesprochen komplizierte Details, die die Berechnung selbst für Fachleute schwierig mache. Angesichts der Komplexität und der Denksportjudikatur des VfGH stelle sich die Frage nach der Verfassungskonformität des Finanzausgleichsgesetzes. Eine Vereinfachung sei dringend notwendig.