(Ruppe, RFG 1/2014, S. 4)
Der Beitrag befasst sich mit einem speziellen Aspekt der Rechtsprechung des VfGH zum Finanzausgleich, nämlich der Bedeutung des § 4 F-VG für finanzausgleichsrechtliche Regelungen. Eine vollständige Judikaturverarbeitung ist nicht beabsichtigt.