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Haftung des anwaltlichen Vertragserrichters wegen unterlassener steuerlicher Aufklärung

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2014/317ÖStZ 2014, 230 Heft 9 v. 2.5.2014

(Merzo, ecolex 3/2014, S. 269)

Der Vertragserrichter hat nach 3 Ob 159/12x regelmäßig auch den anderen Vertragsteil, von dem er nicht bevollmächtigt wurde, über steuerliche Umstände aufzuklären, andernfalls der Vertragserrichter dem anderen Vertragsteil gegenüber haftet. Mit dieser E werde die bisherige Rsp fortgeführt und klargestellt, dass der Vertragserrichter auch steuerliche Aufklärung schuldet.

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