Mit dem AbgÄG 20141 wurde die Abzugsfähigkeit von konzerninternen Zinsen und Lizenzgebühren ausgeschlossen, wenn diese bei der empfangenden Körperschaft niedrig besteuert sind. Der Beitrag betrachtet die Systematik des § 12 Abs 1 Z 10 KStG und die sich daraus ergebenden abkommens- und unionsrechtlichen Fragen.