vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Honorarzahlungen an Familienmitglieder und enge Freunde

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2014/309ÖStZ 2014, 212 Heft 9 v. 2.5.2014

Der VwGH beschäftigte sich kürzlich mit dem Fall einer selbständigen Steuerberaterin, die für Hilfsarbeiten in der Kanzlei (wie zB Belege ordnen und kopieren, Ablage und Tippen der Steuererklärungsformulare) ihre zwei eigenen Kinder und drei Geschwister einer befreundeten Familie P herangezogen hat. Der UFS Wien hatte auf die Beziehungen der Beschwerdeführerin zu allen fünf jugendlichen Zahlungsempfängern die sog "Angehörigenjudikatur" angewendet und jeweils nur die "Gehälter und Fremdhonorare" für Tätigkeiten in den Ferienmonaten Juli und August als Betriebsausgaben anerkannt. Die Begründung seines Bescheids ist aber nicht geeignet, das Ergebnis der beschränkten Anerkennung der Zahlungen zu tragen. Denn selbst wenn ein Kind neben dem Schulbesuch im Betrieb der Eltern nur geringfügig täglich mitarbeitet, kann der Lohnaufwand laut VwGH als Betriebsausgabe anzuerkennen sein:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte