Die Novelle - RV 29. 4. 2014, 101 BlgNR 25. GP -, ursprünglich Teil des Budgetbegleitgesetzes, soll ab 1. 6. 2014 den von der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof betroffenen Bereich der Bemessung der Grunderwerbsteuer neu regeln. Dabei soll einerseits grundsätzlich an der Heranziehung des dreifachen Einheitswerts als Bemessungsgrundlage bei Erwerben im Familienverband festgehalten werden und andererseits sollen zusätzlich zu unentgeltlichen nunmehr auch entgeltliche Vorgänge begünstigt werden.