(Steiger, taxlex 2/2014, S. 76)
Der VwGH hat sich in der Entscheidung 2011/08/0374 vom 25. 6. 2013 mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Verwaltungsstrafe iSd § 111 ASVG auch dann erhoben werden kann, wenn sich aufgrund einer Nacherhebung herausstellt, dass eine Person rückwirkend bei der GKK angemeldet wurde.