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Verwaltungsstrafe auch bei Nacherhebungen durch die Finanzpolizei

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2014/302ÖStZ 2014, 206 Heft 8 v. 16.4.2014

(Steiger, taxlex 2/2014, S. 76)

Der VwGH hat sich in der Entscheidung 2011/08/0374 vom 25. 6. 2013 mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Verwaltungsstrafe iSd § 111 ASVG auch dann erhoben werden kann, wenn sich aufgrund einer Nacherhebung herausstellt, dass eine Person rückwirkend bei der GKK angemeldet wurde.

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