(Fuhrmann/Kunisch, ZLB 1/2014, S. 14)
Durch das StabG 2012 seien vermehrt Anlassfälle für eine Wertaufteilung auf Grund und Boden zu erwarten. In der Praxis würden Gutachten über die Aufteilung von steuerlichen Wertmaßstäben auf Grund und Gebäude zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Finanzverwaltung setze sich verstärkt mit ihr vorgelegten Gutachten auseinander. Umso bedeutender seien die korrekte Wertermittlung und die nachvollziehbare Darstellung im Gutachten.